Private Krankenversicherung
Über 200 Tarife und Varianten im Vergleich
Bemessungsgrenze seit 2018 bei 59.400 Euro
Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung als zentrale Bausteine
Sicher und bequem online abschließen
Unser Qualitätsversprechen:
Erstinformation (Infos gem. § 15 VersVermV) | Datenschutz (Infos gem. Art. 13 DSGVO) | Nachhaltigkeit (Offenlegung gem. TVO)
Auf die Bedürfnisse zugeschnittener privater Krankenschutz
Versicherung für Ihre Gesundheit:
Geeignet für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten
Zusatzleistungen für individuelle Bedürfnisse sichern:
Chefarztbehandlungen, Einzelzimmer im Krankenhaus, Kostenerstattung für Zahnersatz bzw. Zahnbehandlung, Ambulante Kuren und viele mehr
Kriterien für einen guten Versicherungsvergleich:
Versicherungsumfang, Zusatzleistungen, Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung
Was ist eine private Krankenversicherung?
Die Private Krankenkasse übernimmt die Kosten von Versicherten für ärztliche Behandlung, Medikamente und sonstige Maßnahmen wie Kuren und Physiotherapien soweit vom Arzt verordnet. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) profitiert der Versicherungsnehmer bei der privaten Krankenversicherung (PKV) meist von einem umfangreicheren und obendrein individuell angepassten Schutz. Die Möglichkeit, sich über eine private Krankenversicherung zu versichern, haben nicht nur Selbstständige und Beamte, sondern auch Arbeitnehmer, deren Einkommen das Jahresbruttogehalt den Betrag von 57.600 Euro übersteigt. 107 Tarife der privaten Krankenversicherung im Preis-Leistungsverhältnis-Test der Stiftung Warentest.
Wie vergleiche ich die Private Krankenversicherung richtig?
Interessante Bausteine der privaten Krankenversicherung sind insbesondere die Selbstbeteiligung sowie die jährliche Beitragsrückerstattung. Die Selbstbeteiligung ist ein Instrument, den Beitrag für die PKV bemerkbar sinken zu lassen. Eine hohe Selbstbeteiligung bedeutet niedrige PKV-Beiträge.
Doch Vorsicht:
Zu hoch sollten Sie die Selbstbeteiligung nicht ansetzen. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen einer generellen, prozentualen und einer behandlungsbezogenen Selbstbeteiligung. Bei der oftmals in der Praxis angetroffenen generellen Selbstbeteiligung zahlt der Versicherungsnehmer die Behandlungskosten, die sich im Jahr ansammeln, zunächst ganz alleine. Erst wenn der Betrag der Selbstbeteiligung überstiegen wird, springt die Versicherung ein. Ratsam ist eine Selbstbeteiligung von 600 bis 900 Euro pro Jahr nicht zu überschreiten.
Die Höhe der Selbstbeteiligung sollten Sie besonders davon abhängig machen, ob Sie Selbstständiger oder Angestellter sind. Als Angestellter beteiligt sich der Arbeitgeber am Beitrag, weswegen eine höhere Selbstbeteiligung genau geprüft werden sollte. Denn diese zahlt der Versicherungsnehmer schließlich alleine.
Die Beitragsrückerstattung ist ebenfalls ein gängiges Instrument der privaten Krankenversicherung. Man unterscheidet hier prinzipiell zwischen drei Möglichkeiten:
- „Leistungsfreiheits-Rabatt“: Hier erhalten Versicherungsnehmer eine Beitragsrückerstattung, wenn sie ein Jahr lang keine Rechnungen eingereicht haben. Mit den Jahren steigt der Betrag, der zurückerstattet wird. Diese Form von Beitragsrückerstattung ist die Regel.
- Erfolgsunabhängige Beitragserstattung: Hier wird bereits im Versicherungsvertrag exakt festgelegt, wie hoch die Beitragserstattung ausfällt, wenn bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. In der Praxis eher selten.
- Erfolgsabhängige Beitragserstattung: Diese ist an den unternehmerischen Erfolg der Versicherungsgesellschaft geknüpft und setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer im berücksichtigten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht hat.
Diese relevanten Kriterien beim Vergleich privater Krankenversicherungen sind unbedingt zu beachten:
- Versicherungsumfang: Handelt es sich um einen Tarif mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder ist der Versicherungsschutz deutlich umfangreicher ausgestaltet?
- Zusatzleistungen: Werden zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung, Kostenerstattung bei Zahnersatz, ambulante Kuren, Krankenhaustagegeld oder Ähnliches angeboten? Kosten diese Leistungen extra?
- Selbstbeteiligung: Welche Art von Selbstbeteiligung (generell, prozentual, behandlungsbezogen) wird angeboten und wie hoch ist diese?
- Beitragsrückerstattung: Gibt es eine Beitragsrückerstattung? Wenn ja, welches Modell wird angeboten (Leistungsfreiheits-Rabatt, erfolgsabhängige oder -unabhängige Beitragserstattung)?
Achtung:
Höhere Selbstbeteiligungen werden am häufigsten mit einem hohen Risiko verbunden und vorausgesetzt, dass Sie im Krankheitsfall über die notwendigen Reserven verfügen.
Welche Vorteile hat eine private Krankenversicherung für mich?
In Deutschland verfügen aktuell etwa 8,9 Millionen Menschen über eine private Krankenversicherung. Die Vorzüge sind relevant für verschiedene Zielgruppen. So besteht die Möglichkeit, sich seinen individuellen Krankenschutz weitestgehend selbst zusammenzustellen – inklusive komfortabler Zusatzleistungen.
Die Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung machen sich zudem in der Wartezeit auf einen Termin und in den Zusatzleistungen (u.a. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus) bemerkbar. Auch ist es üblich, dass die private Krankenversicherung bereits standardmäßig ein umfangreicheres Leistungsportfolio anbietet.
Private Krankenversicherung absetzen: PKV-Versicherte können ihre Beiträge in der jährlichen Steuererklärung angeben und damit die private Krankenversicherung absetzen. Zwar können die PKV-Beiträge, als Vorsorgeaufwand die Steuerzahlungen reduzieren, doch da der abzugsfähige Betrag einer Begrenzung unterliegt, ist der steuerliche Effekt überschaubar. Dennoch sollte man die Krankenkassenbeiträge keinesfalls in der Steuererklärung vergessen.
Tipp:
Der Vertrag für eine private Krankenversicherung sollte bis zum 45. Lebensjahr abgeschlossen werden. Ein späterer Wechsel ist meist mit unverhältmäßig teuren Beiträgen verbunden.
Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?
Nicht jeder hat die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Als sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätiger zum Beispiel, dessen Jahresbruttoeinkommen unter 57.600 Euro liegt, stellt sich die Frage nach einer PKV überhaupt nicht – hier erfolgt die Versicherung über die gesetzliche Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung ist dagegen im Regelfall bei Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten und teilweise auch Studenten angeraten.
PKV für Beamte:
Besonders lukrativ kann die PKV auch für (angehenden) Beamten sein. Das liegt in an der staatlichen Beihilfe, die prinzipiell für die private Krankenversicherung der Beamten gezahlt wird. Der Staat beteiligt sich also an den Versicherungsbeiträgen für die private Krankenversicherung. Für den Beamten selbst bedeutet das: Erstklassiger Krankenschutz bei minimaler monatlicher Belastung. Selbst angehende Studenten (z.B. bei der Polizei) können diesen Vorteil für sich nutzen.
Staatliche Beihilfe übernimmt einen Teil der Versicherungsbeiträge
Voller Schutz zum Minimalpreis
PKV für Studenten:
Als Student ist man unabhängig vom gewählten Studiengang verpflichtet, bei der Immatrikulation eine gültige Krankenversicherung nachzuweisen. Kann man das nicht, bleibt nur die Möglichkeit, sich freistellen zu lassen. Das bedeutet, dass man entweder berufsbedingt oder über die Versicherung der Eltern einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen kann. Diese Familienversicherung kann prinzipiell bis zum 25. Lebensjahr des Studenten in Anspruch genommen werden. Danach muss sich der Student zwischen GKV und PKV entscheiden.
Jeder Student muss gültige Krankenversicherung vorweisen
Bis zum 25. Lebensjahr kann Familienversicherung in Anspruch genommen werden
Danach hat der Student die Qual der Wahl: GKV oder PKV
PKV für sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige:
Jeder sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige, dessen Jahresbruttogehalt über der Grenze von 57.600 Euro liegt, darf freiwillig in die PKV wechseln. Eine Pflicht besteht aber nicht. Vielmehr profitiert der Erwerbstätige in diesem Fall von einem höheren Leistungsportfolio und meist weiteren Annehmlichkeiten. Entscheidet er sich gegen die PKV, ist er natürlich weiterhin ganz normal in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, deren Beiträge sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.
PKV für Selbstständige und Freiberufler:
Da in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung zur Krankenversicherung besteht, müssen sich Selbstständige und Freiberufler entscheiden, ob sie über die freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder über die private Krankenversicherung versichert sein möchten. Gerade für junge Existenzgründer ist es sinnvoll, in die PKV einzusteigen.
Sie profitieren wegen des niedrigen Risikos der Versicherer in der Regel von niedrigen Beiträgen. Außerdem können sich Selbstständige dadurch ein individuelles Schutzprogramm zusammenstellen und zum Beispiel bequem Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Zahnersatz- und Zahnzusatzleistungen oder Krankenhaustagegeld dazu wählen. Einkommensgrenzen wie bei einem sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen muss der Selbstständige dabei nicht beachten.
- Freie Wahl zwischen GKV und PKV
- Einkommensgrenzen müssen nicht beachtet werden
- Gerade für junge Selbstständige ist der PKV-Beitritt sinnvoll (niedrige Beiträge)
Gerade als Student jüngeren Alters, kann es sinnvoll sein, zur PKV zu wechseln. Belohnt wird man hier wegen des geringen Risikos der Krankenversicherer mit einem niedrigen Beitrag.
Rentner:
Als privat krankenversicherter Rentner zahlen Sie Ihre Beiträge selbst an Ihre Versicherung. Die Höhe richtet sich nach den versicherten Gesundheits- und Pflegerisiken, nicht nach dem Einkommen.
Achtung:
Wichtig ist, dass der Versicherte hier umfassende und wahrheitsgemäße Angaben macht (insbesondere zu Vorerkrankungen). Werden falsche Angaben gemacht, kann die Versicherung im Einzelfall die Leistungen verweigern. Bei Vorerkrankungen wird die Versicherung regelmäßig eben diese vom Versicherungsschutz ausschließen.
Welche Leistungen umfasst die private Krankenversicherung?
Jede private Krankenversicherung ist dazu verpflichtet, mindestens einen Basistarif anzubieten, der mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nahezu vergleichbar ist. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer hier in etwa die gleichen Leistungen erhält wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Leistungsportfolio umfasst dabei nicht nur Arzt- und Zahnarztbehandlungen, sondern auch Arzneimittel, Hilfs- und Heilmittel sowie Behandlungen im Krankenhaus und Krankengeld ab dem 41. Tag. Einige dieser Leistungen sind bereits zuzahlungspflichtig.
Typische Zusatzleistungen, die im Rahmen der PKV angeboten werden, sind:
Chefarztbehandlung
Ein- oder Zweibett-Zimmer im Krankenhaus
Kostenerstattung für Zahnersatz bzw. Zahnbehandlung
Hilfs- und Heilmittel (u.a. Brillen oder Hörgeräte)
Heilpraktiker, Massagen, Krankengymnastik
Ambulante Kuren
Krankenhaustagegeld (€/Tag für die anfallenden Kosten außerhalb des Krankenhauses)
Krankentagegeld (auch vor dem 42. Tag der Erkrankung als Ersatz für den Verdienstausfall)
Darüber hinaus sollte man sich im Klaren sein, dass man als Patient der privaten Krankenversicherung erfahrungsgemäß von kürzeren Wartezeiten auf einen Termin profitiert. So bieten immer mehr Ärzte extra Sprechstunden nur für Privatpatienten an.
Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung wird der Versicherungsnehmer einer Gesundheitsprüfung unterzogen. In der Praxis sieht das meist so aus, dass ein längerer Fragebogen schriftlich ausgefüllt werden muss. Hierin fragt die Versicherung nach dem gesamten gesundheitlichen Lebenslauf.
Wie kann ich beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sparen?
Um das beste Angebot in Preis und Leistung zu finden, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Auf „versteckte“ Selbstbeteiligungen achten: Im Versicherungsvertrag sollte nicht nur ein Blick auf die „echte“ Selbstbeteiligung geworfen werden. Meist etwas versteckt finden sich nämlich auch Regelungen bezüglich der Zuzahlung von Medikamenten, Psychotherapie oder Zahnersatz.
- Nicht immer ist ein Wechsel möglich (oder sinnvoll): Gerade mit Vorerkrankungen ist es oftmals nur noch schwer oder gar nicht mehr möglich, die PKV zu wechseln.
- Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen: Insbesondere für den Gesundheitsfragebogen sollte man sich ausreichend Zeit lassen. Umfassende und wahrheitsgemäße Angaben stellen sicher, dass die Versicherung im Krankheitsfall auch wirklich zahlt. Werden Vorerkrankungen verschwiegen, können Leistungen verweigert werden.
Achtung:
Wer bereits PKV-versichert ist und wechseln will, verliert seine Altersrückstellungen. Ein Wechsel der PKV sollte dabei stets so früh wie möglich erfolgen. Im Alter wird es immer schwieriger, eine neue private Krankenversicherung zu finden. Hier empfiehlt sich, ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens zu prüfen.
Schritt für Schritt erklärt: Wie komme ich zu einer günstigen privaten Krankenversicherung?
Der Weg zu einer neuen leistungsstarken und dabei trotzdem preiswerten privaten Krankenversicherung muss nicht kompliziert sein. Folgende Schritte sind zu beachten:
- Individuelle Leistungsanforderungen festlegen:
Zunächst muss sich der zukünftige Versicherungsnehmer im Klaren darüber sein, gegen welche Risiken er sich über die PKV versichern lassen möchte. Genügt der Basisschutz, der mit dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist oder wünschen Sie sich umfangreichere Zusatzleistungen inklusive ambulanter Kuren und Krankenhaustagegeld? Danach richten sich Preis und Leistungsumfang der Versicherung. Zudem sollten Sie sich jetzt bereits Gedanken über die jährliche Selbstbeteiligung machen. Bedenken sollte man dabei immer, dass der gesamte Betrag der Selbstbeteiligung als finanzielle Reserve vorhanden sein sollte!
- Persönliche Angaben und Gesundheitszustand:
Nun muss der Interessent seine persönlichen Angaben machen und grundlegende Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Wählen Sie an dieser Stelle die Höhe der Selbstbeteiligung sowie Präferenzen wie Beitragsrückerstattung.
- Versicherungsantrag:
Haben Sie Ihren persönlichen Favoriten gefunden, reichen Sie dort Ihren Versicherungsantrag (inklusive Gesundheitsfragebogen) ein. Der Versicherer wird dann prüfen, ob eine PKV unter den angegebenen Voraussetzungen möglich ist oder nicht.
Tipp:
Lassen Sie sich für die Gesundheitsfragen vom Vorversicherer oder von den zuletzt besuchten Ärzten eine Behandlungsliste ausstellen.
Wie kündige ich meine gesetzliche Krankenkasse?
Kündigungsfrist – Die reguläre Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Das bedeutet: Wer beispielsweise bis zum 31. Januar seiner alten Kasse das Kündigungsschreiben geschickt hat, kann sich ab dem 1. April bei einer neuen Kasse versichern.
Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung
Das Privileg, sich privat versichern zu können, haben Arbeitnehmer ab einem Jahresbruttoeinkommen von 59.400 Euro. Ebenso bietet sich die Möglichkeit einer PKV für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten.
Die Quittungen und Rechnungen für Medikamente und Arztbesuche bewahrt der Versicherungsnehmer auf und schickt diese an die PKV. Diese erstattet dann die berechtigten Leistungen aufs Bankkonto.
Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nämlich dann, wenn Sie arbeitslos werden oder als Arbeitnehmer unter dem Jahresbruttoverdienst von 59.400 Euro landen. Spätester „Rückwechsel“ zur GKV ist allerdings mit 55 Jahren möglich. Danach ist der Weg versperrt.
Nein, das ist grundsätzlich nicht der Fall. Die PKV erhebt für jede Person einen eigenen Beitrag. Tipp: Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr sind die Beiträge für die PKV noch sehr gering.
Ja, die Beiträge steigen für die GKV und die PKV fast gleichermaßen. Auch für die Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Beiträge weiter ansteigen werden.
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!