Privathaftpflicht wechseln

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Alle Details zum Wechsel der Privathaftpflichtversicherung

Sie können die private Haftpflichtversicherung grundsätzlich unter Beachtung der jeweiligen Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit zu jedem Zeitpunkt kündigen. Gründe dafür, seine Police zu wechseln, kann es viele geben. Entweder ist man auf der Suche nach einem komfortableren Versicherungsschutz oder man möchte beitragsmäßig günstiger abschneiden. Gerade ältere Verträge sichern unter Umständen „moderne“ Risiken wie beispielsweise den elektronischen Datenaustausch nicht ab. Doch unter welchen Voraussetzungen kann man seine Privathaftpflichtversicherung wechseln, wie funktioniert das Schritt für Schritt und welche Vor- und Nachteile bringt das mit sich?

Wann kann ich meine Privathaftpflichtversicherung wechseln?

Theoretisch möglich ist ein Wechsel der Police dann, wenn die Mindestvertragslaufzeit (beträgt meist ein bis drei Jahre) um vorbei ist. Zu beachten ist außerdem die vertragsmäßige Kündigungsfrist, die je nach Versicherer zwischen ein und drei Monaten betragen muss (meistens sind es drei Monate). Die Kündigung müsste also – vorausgesetzt die Mindestvertragslaufzeit ist erreicht – spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres bei der Versicherung vorliegen. In diesem Fall ist die Rede von der sogenannten ordentlichen Kündigung. Die Alternative stellt die sogenannte außerordentliche Kündigung bzw. die Sonderkündigung dar. Hierbei handelt es sich um Ausnahmen zur ordentlichen Kündigung. Hier kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich ohne Beachtung der Mindestvertragslaufzeit und der dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag beenden. Möglich ist das aber nur in konkret benannten Fällen, nämlich im Falle eines gemeldeten Schadensfalles oder dann, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht oder die Leistungen verschlechtert hat.

Schritt für Schritt Privathaftpflichtversicherung wechseln

Wer seine Privathaftpflicht wechseln möchte und die Kündigungsoption geprüft hat, kann dies bereits in wenigen Schritten tun. Wir zeigen, wie das ganz bequem funktioniert:

  • Schritt 1: Privathaftpflichtversicherung Vergleich nutzen

    Nachdem der „Wechselwillige“ geprüft hat, zu welchem Zeitpunkt ein Tarifwechsel grundsätzlich möglich ist, kann er sich in unserem Vergleich nach den aktuellen Top-Tarifen umsehen.

  • Schritt 2: Top-Tarif auswählen und abschließen

    Ist der individuelle Wunschtarif gefunden, kann dieser ganz bequem online beantragt werden. Wichtig: Es sollte auf eine ausreichende Deckungssumme sowie einen lückenlosen Versicherungsschutz geachtet werden.

  • Schritt 3: Alte Police kündigen (per Einschreiben)

    Liegt die Bestätigung der neuen Versicherung vor, kann die alte Police gekündigt werden. Dadurch vermeidet man einen eventuellen Zeitraum ohne Versicherungsschutz. Die Kündigung sollte dabei in jedem Fall per Einschreiben vorgenommen werden, damit diese beweisbar ist.

Was kostet die Versicherung

Wechsel der Versicherung: Pro und Contra

Beachten Sie:

Ein Wechsel der privaten Haftpflicht geht prinzipiell mit verschiedenen Vor-, aber auch Nachteilen einher. So muss sich der Versicherte zunächst natürlich um den Vergleich bzw. Wechsel bemühen, was ein wenig Zeit kostet.

Auf der anderen Seite profitiert er im Anschluss aber von einer günstigeren und/oder leistungsstärkeren Police. Wichtig ist, sich bei der Suche nach einem geeigneten Tarif nicht allein von der Höhe der Versicherungsbeiträge lenken zu lassen. Selbstverständlich ist der Wechsel der Privathaftpflichtversicherung für den Versicherten vollkommen kostenfrei.

Hinweis:

Wenn die bestehende Police bereits vor längerer Zeit abgeschlossen wurde, sollte der Versicherte diese unbedingt auf den Einschluss von Schäden durch elektronischen Datenaustausch oder durch die Internetnutzung überprüfen. Diese sind unter Umständen gerade in älteren Policen nicht mitversichert. Gerade in solchen Fällen ist es dann äußerst ratsam, seine Privathaftpflicht-Versicherung zu wechseln. Schließlich können durch den Datenaustausch am PC heutzutage schnell ungewollt hohe Schadenssummen entstehen.

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