Warum brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

von Manuel Reil | | Ratgeber: Firmenkunden
Warum brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Gesetzlich ist jeder Gewerbetreibende dazu verpflichtet, verursachte Schäden zu ersetzen – und das ohne finanzielle Obergrenze. 

Das macht die Betriebshaftpflichtversicherung zum unverzichtbaren Schutz für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler jeglicher Art. Warum das so ist, erfahren Sie hier.

 

Welche Risiken versichert die Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt gegen Schadensersatzforderungen aus Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden. Sie bietet hierbei zudem passiven Rechtsschutz, denn sie schützt nicht nur vor den Kosten eventueller Schadensersatzansprüche, sondern prüft auch, ob diese berechtigt sind und kommt für eventuelle Verfahrenskosten im Fall einer Forderungsabwehr auf.

Bei Personenschäden an Dritten, wie zum Beispiel Verletzungen, Gesundheitsschädigungen, allergischen Reaktionen oder sogar Tod fallen Kosten der Wiedergutmachung (Schmerzensgeld, Verdienstausfall) sowie die der Wiederherstellung der Gesundheit (Arzt-, Krankenhausbesuch oder Rehabilitation) oder Kosten in Form von Ausgleich bei Berufsunfähigkeit (Rente) an.

Kommt Eigentum eines Dritten innerhalb der designierten Räumlichkeiten oder durch das Handeln des Unternehmens/der Mitarbeiter abhanden oder wird es beschädigt, ist hier die Rede von einem Sachschaden. Auch hierfür haftet der Unternehmer. Die Betriebshaftpflicht kommt in solchen Fällen für die Schadensersatzkosten auf und begleicht daraus folgende Forderungen. Ebenso im Versicherungsschutz enthalten sind eventuelle Schäden am Eigentum des Vermieters.

Führt ein durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckter Personen- oder Sachschaden zu einem finanziellen Schaden, handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden. Unechte Vermögensschäden sind, im Gegensatz zu echten Vermögensschäden, ebenfalls im Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung enthalten.

Umweltschäden/Umwelthaftpflichtschäden können beispielsweise durch die Lagerung und den Austritt gefährlicher Stoffe auf dem Betriebsgelände an privatem oder öffentlich-rechtlichem Eigentum, Gewässer oder Grund entstehen. Gelangen derartige Stoffe und Chemikalien beispielsweise in das Grundwasser, müssen aufwendige und kostspielige Reinigungsmaßnahmen ergriffen werden. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel ebenfalls die Betriebshaftpflichtversicherung.

Warum Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung brauchen als …

… Unternehmen:

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist unabdingbar für Unternehmen jeder Branche und Größe: Ganz gleich ob Bürobetriebe, Einzelhandel, Handwerk, Bau, Heilwesen, Pflege, IT & Medien, Schönheit & Wellness oder andere Unternehmensfelder – es wird sich nur schwer ein Unternehmen frei von Haftpflichtrisiken finden. Auch die Unternehmensform ist hierbei irrelevant. Auch wenn nicht persönlich für eventuelle Schäden gehaftet werden muss, können Schadensforderungen das finanzielle Wohl des Unternehmens gefährden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können im Schadenfall finanziell stark getroffen werden.

… Selbstständige/r und Freiberufler/in:

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert nicht nur Unternehmen gegen die bereits erwähnten Risiken ab, sondern auch Freiberufler und andere Selbstständige. Wie auch bei Unternehmen, spielt das bestimmte Tätigkeitsfeld des Selbstständigen oder Freiberuflers zunächst keine Rolle. Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit kann es bei einem selbstständigen oder freiberuflichen Unternehmer genauso wie in einem Unternehmen zu kostspieligen Personen- und Sach- und Vermögensfolgeschäden kommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist somit auch für Freiberufler und Selbstständige unverzichtbar.

Wer ist durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

Jede Person, die für das Unternehmen oder im Auftrag des versicherten Unternehmens handelt, wird durch den Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Voraussetzend ist hier nur, dass sich der Unternehmenssitz in Deutschland befindet und die Person Arbeiten erledigt, welche der Geschäftstätigkeit des versicherten Gewerbes dienen. Die Arbeitszeit und das genaue Beschäftigungsverhältnis sind zunächst unwichtig.

Wo gilt der Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz ist nicht an einen Ort gebunden. Ganz gleich, ob auf dem eigenen Betriebsgelände, in den betrieblich genutzten Räumlichkeiten, im öffentlichen Raum oder bei dem Kunden – der Versicherungsschutz besteht.

Standardmäßig greift die Versicherung allerdings nur EU-weit. Viele Versicherungen haben in ihren Tarifen jedoch auch einen Schutz von Aktivitäten in nicht-EU-Staaten inkludiert. Ein Blick in die einzelnen Tarifmerkmale interessanter Tarife verschafft schnell Klarheit.

Wie grenzt sich die Betriebshaftpflicht von anderen Haftpflichtversicherungen ab?

Es gibt drei zentrale Haftpflichtversicherungen für das Gewerbe: Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.  Der Sinn und Zweck dieser Versicherungen ist es, Haftungsrisiken gegenüber Dritten abzudecken. Je nach Tätigkeit muss entschieden werden, welche Haftpflichtversicherung Sie für Ihr Gewerbe benötigen.

Wie bereits erwähnt, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung Personen-, Sach-, Umwelt- und unechte Vermögensschäden ab. Außerdem sind der gesamte Betrieb/die Praxis/die Kanzlei/das Büro und das Personal durch die Versicherung gegen Haftpflichtansprüche geschützt. Die Betriebshaftpflicht empfiehlt sich also für jedem Gewerbetreibenden mit Kundenkontakt, eigenen Räumlichkeiten und/oder Mitarbeitern.

Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige vorgesehen. Bei der Berufshaftpflichtversicherung wird oft auch von einer Betriebshaftpflichtversicherung mit integrierter Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesprochen Sie umfasst in der Regel alle Schadensarten der Betriebshaftpflicht und bietet in den meisten Tarifen ebenfalls eine Absicherung gegen echte Vermögensschäden. Sie wird häufig gewählt, wenn eine Versicherungspflicht für Vermögensschäden besteht.

Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet ausschließlich Schutz gegen echte Vermögensschäden. Sie dient oft als Zusatzbaustein für die Betriebshaftpflichtversicherung. Zusammen bieten beide Versicherungen umfassenden Schutz für alle mit eigenen Räumlichkeiten, Mitarbeitern, Kundenkontakt und erhöhtem Risiko für Vermögensschäden.

Inhalte zur Verfügung gestellt von Gewerbeversicherung24.

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