Risikolebensversicherung

  • Über 200 Tarife und Varianten im Vergleich

  • Geld sparen und optional versichert sein

  • Transparent und unabhängig

  • Sicher und bequem online abschließen

Im Todesfall sinnvolle Absicherung für die Hinterbliebenen

Familienabsicherung:

Die Risikolebensversicherung bietet im Todesfall umfassenden Hinterbliebenenschutz.

Ein Muss für Alleinverdiener:

Sinnvoll gerade für Familien mit Alleinverdienern und Verbindlichkeiten (z.B. Hauskredit)

Versicherungsdauer entscheidend:

Versicherung zahlt nur im Todesfall des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit

Bestimmen Sie Ihren Leistungsumfang:

Unterscheidung zwischen Varianten mit konstanter und fallender Versicherungssumme

DIN Norm
Empfehlung nach DIN-Norm: „Finanzielles Grundbedürfniss“ - Dient zur Sicherung der Grundbedürfnisse eines Haushaltes. Bedarf richtet sich an staatlicher Grundversorgung.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Die Lebensversicherung (RLV) sichert im Falle eines Todes des Versicherungsnehmers die Hinterbliebenen in finanzieller Hinsicht ab. Sinnvoll ist der Abschluss einer solchen Versicherung vor allem dann, wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Alleinverdiener in einem womöglich gefährlichen Job handelt. Die Risikolebensversicherung kommt nur bei Tod des Versicherungsnehmers zur Auszahlung. Zu unterscheiden ist sie deshalb von einer kapitalbildenden Lebensversicherung, die auch als Altersvorsorge genutzt wird. Vor allem Banken sehen eine Risikolebensversicherung dabei gern als Sicherheit für einen (Haus-) Kredit.

Schon gewusst?

Im Jahr 2014 besaßen in Deutschland laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) etwa 7,6 Millionen Menschen eine Risikolebensversicherung. Von den Versicherten wurden im selben Zeitraum dafür 4,1 Milliarden Euro an Beiträgen gezahlt.

Wer braucht eine Risikoversicherung?

Der Abschluss einer Risikoversicherung bietet sich für Menschen an, die Ihre Geliebten (u.a. Frau/Mann, Kinder, Eltern) auch im Falle des eigenen Todes in finanzieller Sicherheit wissen wollen. Besonders sinnvoll ist die Risikolebensversicherung dabei für Familien (insbesondere dann, wenn die Kinder noch klein sind) mit einem Alleinverdiener und hohen monatlichen Verbindlichkeiten. Fällt dieser aus, ist regelmäßig die Existenz der gesamten Familie bedroht. Dementsprechend drängt sich ein umfassender finanzieller Schutz für die Hinterbliebenen geradezu auf. Eine Risikolebensversicherung deckt genau dieses Risiko, nämlich den plötzlichen Tod des Versicherungsnehmers, ab. Wenn eben dieser Alleinverdiener auch noch einen Beruf mit Gefahrenpotenzial ausübt (z.B. Polizist, Industriekletterer), dann sollte unbedingt über eine Risikoversicherung nachgedacht werden. Eine Absicherung über den Weg der Risikolebensversicherung bietet sich überdies auch für Geschäftspartner an. Ohne den jeweils anderen wäre die berufliche Existenz des anderen Partners ansonsten ernsthaft bedroht. Vergleichen Sie jetzt einfach und bequem Risikolebensversicherungen mit unserem Risikolebensversicherungs-Rechner.

Welche Risiken versichert die Lebensversicherung?

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Risikolebensversicherung im Falle des Todes während der vertraglichen Laufzeit zahlt – und zwar unabhängig vom Todeszeitpunkt die volle Versicherungssumme. Durch welche Umstände der Tod eingetreten ist, ist allerdings nicht ganz uninteressant. 

Ebenfalls zahlt die Risikolebensversicherung zumindest dann nicht, wenn ein Gewaltverbrechen (z.B. Mord oder Totschlag) vorliegt. Haben die polizeilichen Ermittlungen dazu geführt, dass der Begünstigte der Versicherung den Tod verursacht hat, wird natürlich keine Auszahlung stattfinden. Ist jemand anderer der Täter, zahlt die Lebensversicherung.

Damit der Begünstigte im Leistungsfall möglichst zeitnah die Versicherungssumme erhält, sollte er der Versicherung trotz anhaltender Trauer so schnell es geht über den Tod des Versicherungsnehmers informieren. Um die Auszahlung der Versicherungssumme in die Wege zu leiten, benötigt die Versicherung dafür den Versicherungsschein, den Totenschein sowie die amtliche Sterbeurkunde.

Kurz und knapp: Risikolebensversicherung zahlt prinzipiell unabhängig von der Todesursache

Ausnahme: Selbsttötung (meist in den ersten drei Jahren nicht mitversichert)

Ausnahme: Gewaltverbrechen (Versicherer wartet polizeiliche Ergebnisse ab)

Achtung:

Achten Sie auf individuelle Bedingungen. Im Falle einer nachgewiesenen Selbsttötung zahlt die Risikolebensversicherung in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss nicht.

Varianten der Lebensversicherung gegen Risiken

Prinzipiell wird zwischen Risikolebensversicherungen mit konstanten und fallenden Versicherungssummen unterschieden. Bei der Option der konstanten Versicherungssumme erhält der Begünstigte unabhängig vom Zeitpunkt des Todes die vereinbarte Versicherungsleistung (in der Praxis besonders häufig). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich für die linear fallende Versicherungssumme zu entscheiden. In diesem Fall verringert sich die Todesfallleistung jährlich um einen vorher vereinbarten Prozentwert. Eine ähnliche Option ist die Möglichkeit der annuitätisch fallenden Versicherungssumme (insbesondere sinnvoll zur Absicherung von Immobilienkrediten). Belohnt wird der Versicherungsnehmer hier im Regelfall mit etwas niedrigeren monatlichen Beiträgen. Darüber hinaus kann sich der Versicherungsnehmer aber auch für eine sogenannte verbundene Risikolebensversicherung entscheiden. Hier werden innerhalb eines Vertrages mehrere Personen abgesichert. Der Versicherungsschutz greift allerdings immer nur einmal – selbst dann, wenn beide Versicherungsnehmer beispielsweise bei einem Unfall versterben.

Was kostet die Versicherung

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Höhe der Versicherungssumme ist maßgeblich für die Höhe der Versicherungsbeiträge: je höher die Versicherungssumme, desto höher der zu zahlende Versicherungsbeitrag. Experten empfehlen das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens. Individuelle Umstände und weitere Versicherungen haben hier erheblichen Einfluss auf die Kalkulation. Die Versicherungssumme, die beim Tod des Versicherten gezahlt wird, sollte in erster Linie als Einkommensersatz dienen. Ziel ist es dabei für die Hinterbliebenen, alle Verbindlichkeiten auch nach dem Tod tilgen zu können. Gerade dann, wenn Kinder im Spiel sind, sollte in besonderem Maße auf einen ausreichenden Versicherungsschutz geachtet werden. Sinnvoll ist eine finanzielle Absicherung bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung (etwa 25 Jahre).

Relevante Kriterien für den Risikoleben-Vergleich

Handelt es sich beim jeweiligen Tarif um eine Versicherung mit konstanter oder fallender Versicherungssumme? Oder handelt es sich gar um eine verbundene Risikolebensversicherung?

Elementarer Bestandteil – gerade für die Beitragsbemessung – ist die Höhe der Versicherungsleistung. Diese wird nur im Todesfall des Versicherungsnehmers während der Laufzeit gezahlt.

Die Vertragslaufzeit können Sie individuell festlegen. Damit bestimmen Sie, wie lange Versicherungsschutz besteht und die Begünstigten der Risikolebensversicherung vollumfänglich abgesichert sind. Auch nur einen Tag nach Ablauf der Laufzeit gibt es keinen Cent mehr.

Dieser wird im Regelfall fällig, wenn der Versicherungsnehmer einen gefährlichen Beruf oder ein gefährliches Hobby (z.B. Extremsportarten) ausübt.

Mit einem Risikolebensversicherungsvergleich kommen Sie dem perfekten Tarif mit Sicherheit näher.

Tipp:

Der günstigste Tarif muss nicht immer der beste Tarif sein!

Achtung:

Beantworten Sie Fragen des Versicherers im Vorfeld unbedingt ehrlich. Ob Sie beispielsweise Raucher sind oder gefährliche Hobbys ausüben, spielt natürlich bei der Beitragsberechnung eine Rolle. Wer hier nicht ehrlich ist, riskiert aber den Versicherungsschutz.

Tipps für den Abschluss der Risikolebenspolice

Beachten Sie bitte folgende Hinweise vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung:

  • Vorsicht vor der Erbschaftssteuer:

    Unter Umständen müssen nach Auszahlung auch Erbschaftssteuern gezahlt werden. Für Ehepartner bzw. Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es aktuell Freibeträge von derzeit 500.000 Euro (§ 16 ErbStG) für die keine Erbschaftssteuer gezahlt werden müssen. Für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, beträgt der Freibetrag übrigens 400.000 Euro.

  • Vermeiden Sie die Unterdeckung:

    Viele Versicherungsnehmer unterschätzen den Kapitalbedarf, der im Falle ihres Todes auf die Hinterbliebenen zukommt. Gerade als Alleinverdiener sollte die Versicherungssumme eher etwas höher angesetzt werden.

  • Ehrliche Angaben in der Gesundheitsprüfung:

    Absolute Voraussetzung dafür, dass die Hinterbliebenen im Falle eines Todes auch tatsächlich umfangreich finanziell abgesichert sind, ist natürlich, dass der Versicherungsnehmer alle Bedingungen erfüllt – und ehrliche Angaben gemacht hat. Die obligatorische Gesundheitsprüfung sollte deshalb unbedingt gewissenhaft ausgefüllt werden. Auch ein gefährlicher Beruf oder ein gefährliches Hobby sollten keinesfalls verschwiegen werden.

Was kostet Hinterbliebenenschutz im Todesfall?

Entscheidend ist für die Höhe der Lebensversicherungsbeiträge neben dem Alter des Versicherten natürlich auch dessen Gesundheitszustand sowie die gewünschte Versicherungssumme und die Laufzeit des Vertrages. Rauchen, das Ausüben eines gefährlichen Berufs und/oder eines gefährlichen Hobbys bewirken höhere Beiträge. Unter guten persönlichen Voraussetzungen gibt es eine Risikolebensversicherung bereits für etwa 20 Euro pro Monat.

Hinweis:

Interessant sind diesbezüglich auch die steuerlichen Aspekte. Unter Umständen können die Kosten für die Risikolebensversicherung nämlich als „sonstiger Vorsorgeaufwand“ in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Wie kann ich eine Risikolebensversicherung kündigen?

Prinzipiell ist eine Kündigung der Risikolebensversicherung fast immer problemlos möglich. In der Regel kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Achten Sie dabei auf die individuellen Fristen. Die Kündigung sollte keineswegs überstürzt erfolgen. Sollten Sie später neuen Schutz benötigen, wird das in der Regel teurer. Das Alter des Versicherten spielt eine nicht unerhebliche Rolle bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge. Mit dem Inkrafttreten der Kündigung erlischt der gesamte Versicherungsschutz. Kommt es anschließend zum Tod des Versicherungsnehmers, findet entsprechend keine Auszahlung statt.

Schritt für Schritt: Wie komme ich zur passenden Risikoversicherung?

Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie Schritt für Schritt zur passenden Risiko-Lebensversicherung kommen:

  • Versicherungsschutz ermitteln:

    Im ersten Schritt sollten Sie die Höhe der Versicherungssumme festlegen. Bedenken Sie dabei, dass die Versicherungssumme auf Dauer als Einkommensersatz fungieren soll – für die ganze Familie. Das gilt auch für Kinder bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung.

  • Variante der Risikolebensversicherung bestimmen:

    Jetzt ist es an der Zeit, sich Gedanken darüber zu machen, welchen Tarif man wählen möchte. Soll unabhängig vom Todeszeitpunkt immer die gesamte Versicherungssumme gezahlt werden oder wollen Sie beitragsschonend eine sinkende Versicherungssumme wählen? Für Ehepaare interessant kann eine verbundene Risikolebensversicherung sein.

  • Risikolebensversicherungen vergleichen:

     Im dritten und letzten Schritt werden die ermittelten und erforderlichen Eckdaten in den Risikolebensversicherungsvergleich eingegeben. Wählen Sie auch mithilfe eines Detailchecks die für Sie günstigste und leistungsfähigste Versicherung aus.

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

Nein, keinesfalls. Eine Risikolebensversicherung dient einzig und allein der finanziellen Absicherung seiner Geliebten oder optional seines Geschäftspartners. Eine Auszahlung findet nur statt, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der Laufzeit verstirbt.

Möchte man die monatliche Belastung für die Versicherungsbeiträge senken, ist dies meist unproblematisch möglich, indem man der Versicherung dies mitteilt und die Versicherungssumme dementsprechend nach unten anpasst. Schwieriger allerdings sieht es aus, wenn man seine Versicherungssumme erhöhen möchte. Dann ist oftmals eine neue Gesundheitsprüfung notwendig.

Nein, prinzipielle Voraussetzung ist eine ärztliche Untersuchung nicht. Bis zu einer gewissen Versicherungssumme geben sich die Versicherer meist mit der Beantwortung eines Gesundheitsfragebogens zufrieden. Aber Achtung: Unbedingt ehrliche und vollständige Angaben machen, um den Versicherungsschutz nicht aufs Spiel zu setzen. Im Einzelfall und gerade bei hohen Versicherungssummen ist es aber üblich, dass eine ärztliche Untersuchung stattfindet.

Üblicherweise ist es jederzeit möglich, seinen Versicherungsvertrag unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist aufzulösen. Mit Inkrafttreten der Kündigung erlischt allerdings auch der Versicherungsschutz.

In der Praxis ist eine Kombination aus einer Risikopolice mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sinnvoll. Anstatt zwei einzelne Policen abzuschließen, profitiert man bei Abschluss eines Kombipakets von niedrigeren Beiträgen. Dadurch wird man allerdings auch deutlich unflexibler (Kündigungsfrist, erschwerter Vergleich).

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Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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