Ärger mit der Privaten Krankenversicherung vermeiden
Wer eine Private Krankenversicherung abschließt, sollte sich die Zeit nehmen, die Gesundheitsfragen auf der Grundlage sicherer Erkenntnisse zu beantworten. Möglichen Ärger mit dem Versicherer kann man schon vor der Unterzeichnung des Vertrages vermeiden. Hochriskant ist hier eine Beantwortung der Fragen aus dem Gedächtnis. Legt der Versicherer später nämlich im Leistungsfall mögliche Unterlassungen als Fahrlässigkeit oder gar bewusstes Verschweigen erheblicher Vorerkrankungen aus, dann drohen ernste Konsequenzen. Der Verlust des Versicherungsschutzes und der Alterungsrückstellungen sind mögliche drastische Folgen. Diese Zuschläge zahlt jeder privat Krankenversicherte jeden Monat, um für das Alter und die damit verbundenen Behandlungen vorzusorgen. Leichtfertigkeit kann zum Verhängnis werden. Die Sanktionen reichen von der einseitigen Vertragsanpassung bis hin zur Kündigung, dem Rücktritt vom Vertrag oder dessen Anfechtung.
„Geben Sie im Zweifel bei den Gesundheitsfragen lieber mehr als weniger an. Wer sichergehen will, lässt sich vom Vorversicherer oder behandelnden Arzt eine Behandlungsliste ausstellen.“
Hier sollte man auch nicht auf mögliche Einwände des Vermittlers hören. Denn das Versicherungsunternehmen entscheidet darüber, ob eine Meldung risikorelevant ist. In dem Fall wirkt sich das natürlich auf die monatlich zu bezahlenden Beiträge aus.
Wer einmal bei den Gesundheitsfragen gelogen hat, der zahlt ein Leben lang dafür
Denn wer aus einem Tarif herausgeflogen ist, muss sämtliche Behandlungskosten selbst tragen bis er einen neuen Versicherer gefunden hat. Und das kann ziemlich schwierig werden. Es droht ein saftiger Risikoaufschlag wegen der verschwiegenen Vorerkrankungen und des damit verbundenen Rauswurfs und weitere deutliche Aufschläge wegen der neu zu bildenden Sparanteil für die Alterungsrückstellungen. Kein Versicherer muss den Sünder mehr im Normaltarif versichern. Lediglich im Basistarif kommt er dann unter, bei mitunter deutlich höheren Preisen und erheblich reduzierter Leistung. Die Private Krankenversicherung bleibt indes attraktive Alternative für alle, die über der Bemessungsgrenze von 57.600 Euro verdienen. Denn trotz aller medialer Unkenrufe erhöht die Branche die Tarife nur moderat wie eine aktuelle Umfrage des Versicherungsjournals ergab. Bei Erhöhung der monatlich zu bezahlenden Beiträge, hat der Kunde seinerseits ein Sonderkündigungsrecht.
Einen Wechsel des Unternehmens empfehlen Experten nur jüngeren Versicherten. Denn beim Wechsel gehen sämtliche Alterungsrückstellungen verloren, was für ältere Versicherte zu deutlichen Verlusten führen kann. Oft kann man bereits mit einem Wechsel in einen aktuelleren Tarif deutlich sparen.
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