Bonus für die Altersvorsorge: Riester und Co. optimal nutzen
Viele Riester-Sparer verschenken Geld, weil sie Zuschüsse nicht abrufen. Dabei bekommt, wer „riestert“ künftig einen dickeren Bonus vom Staat und genießt Steuervorteile. Seit Jahresbeginn locken höhere Zulagen, dazu gibt es für Geringverdiener einen Grundfreibetrag in der Rentenphase. Unter Umständen lassen sich sogar alte Verträge mit attraktiven Zinssätzen reaktivieren. Für die Betriebsrente zahlt der Staat 2018 bei niedrigem Gehalt höhere Zuschüsse. Außerdem gibt es Neues in der Privaten Krankenversicherung.
Da freut sich das Renten-Sparschwein: höhere Grundzulage und Vorteile für Geringverdiener
Wer in die Riester-Rente einzahlt, bekommt seit 1. Januar dieses Jahres mehr vom Staat. Die Grundzulage steigt von 154 auf 175 Euro. Für Kinder, die ab 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es weiterhin 300, für älteren Nachwuchs 185 Euro. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten auch in 2018 einmalig 200 Euro. Bedingung für die Zulagen bleibt, dass Sie mindestens vier Prozent – Vielverdiener jedoch maximal 2.100 Euro – Ihres Einkommens in den betreffenden Vertrag investieren.
Zahlen aus dem Bundesarbeitsministerium zeigen aber, dass nur ein Drittel der Riester-Sparer tatsächlich auch die volle Zulage erhält. Für fast ein Drittel der insgesamt rund 16 Millionen Riester-Verträge liegen dem Ministerium überhaupt keine Anträge auf Förderung vor.
„Um die vollen Zulagen vom Staat zu erhalten, braucht die Zulagenstelle für Altersvermögen den ausgefüllten Antrag – jedes Jahr aufs Neue. Alternativ können Sie Ihrem Versicherer auch einen Daueranlagenantrag erteilen. Dann kann der jedes Jahr von sich aus tätig werden“, rät Policen Direkt-Experte Manuel Reil.
Geringverdiener profitieren bei Riester von einer gesetzlichen Neuregelung. Wer im Alter auf die Grundsicherung angewiesen ist, muss die ersten 100 Euro der monatlichen privaten Rente aus dem Riestervertrag oder der Basisrente nicht anrechnen. Der Freibetrag kann sich durch Anrechnung auf den Grundfreibetrag von 30 Prozent auf über 200 Euro erhöhen.
Betriebsrente: neues Gesetz & neue Anreize
Die Regierung hat in der betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener ganz besonders nachgebessert. Wenn der Chef bei einem Jahresgehalt seines Mitarbeiters von bis zu 26.400 Euro mindestens 240 Euro pro Jahr in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfond einzahlt, gibt es als staatliche Zulage 30 Prozent dazu, maximal 144 Euro. Der Arbeitgeber kann so bis zu 6.240 Euro (bisher 4.848 Euro) steuerfrei zur Altersvorsorge seines Mitarbeiters einzahlen. Die Beiträge sind auch für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz will der Staat die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge deutlich erhöhen. Vor allem für Geringverdiener und Mitarbeiter von kleineren und mittleren Unternehmen sollen so Anreize zur freiwilligen zusätzlichen Vorsorge geschaffen werden.
Auszahlung der Riester-Rente ohne Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung
Bisher war die Riester-Rente doppelt beitragspflichtig: Bei ihrer Auszahlung mussten die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden – obwohl bereits die Einzahlung aus beitragspflichtigem Einkommen stammte. Seit Jahresbeginn entfällt nun die Beitragspflicht in der Auszahlungsphase für neu abgeschlossene Verträge.
Steuervorteile auch für Gutverdiener
Steuervorteile genießen nicht nur Geringverdiener. Die eingezahlten Riester-Beiträge sind steuerfrei und werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bis zu 2.100 Euro im Jahr können Sie so geltend machen. Die Riester-Rente wird dafür zwar in der Leistungsphase voll versteuert, in der Regel aber mit einem deutlich geringeren Satz.
Alte Riesterverträge inklusive höherem Zinssatz wiederbeleben
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist aktuell darauf hin, dass stillgelegte Riester-Verträge unter Umständen reaktivierbar sind – zu welchen Konditionen hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. So kann ein 2006 ursprünglich abgeschlossener Vertrag auch heute mit dem damals geltenden Garantiezins von 2,75 Prozent verzinst werden, wenn die aktuelle Überschussbeteiligung des Versicherers darunter liegt. Je nach Vertrag kann der Versicherer bei Aktivierung jedoch auch den aktuell gültigen Garantiezins von 0,9 Prozent zugrundelegen. Ein Blick in die Bedingungen und eine Anfrage beim Experten lohnen sich in jedem Fall, bevor Sie den Riester-Vertrag wiederbeleben.
Steuerentlastung bei der Basisrente
Bei der Basis- bzw. Rürup-Rente darf ab 2018 ein größerer Teil der Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt berücksichtigt nun 86 statt 84 Prozent. So sind seit 2018 maximal 20.393 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig (86 Prozent von 23.712 Euro). Für Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 47.424 Euro. Außerdem steigt der steuerliche Höchstbetrag, der an den Maximalbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung/West gekoppelt ist, von 23.362 auf 23.712 Euro.
Höhere Hürde für Private Krankenversicherung
Wer in den Genuss der Vorteile der Privaten Krankenversicherung kommen will, muss 2018 brutto 150 Euro mehr verdienen als im Vorjahr, nämlich 4.950 statt 4.800 Euro. Das entspricht einem Jahresgehalt von 59.400 Euro, welches damit die bisherige Jahresarbeitsentgeltgrenze von 57.600 Euro ablöst.
Wer gerne wechseln möchte, sollte unbedingt Tarife vergleichen und einen individuell passenden Vertrag wählen, denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der PKV keinen einheitlichen Leistungskatalog. Hier benötigt es individuelle Beratung nach höchsten Standards.
Mehr zur neuen Regelung können Sie in unserem Artikel zum Thema lesen.
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