Im Doppelpack sparen: Versicherungsschutz für unverheiratete Paare

Im Doppelpack sparen: Versicherungsschutz für unverheiratete Paare

Wenn unverheiratete Paare zusammenziehen, können sie beim Versicherungsschutz sparen. Manche Police wie Hausratsversicherung oder Haftpflicht braucht es nur einmal. Andere Policen wie die Rechtsschutzversicherung lassen sich erweitern. Schließlich gibt es aber auch Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung, die nur individuell zu haben sind. Bei folgenden Versicherungen lohnt sich ein Blick in die Bedingungen:

Haftpflichtversicherung

Hier reicht in der Regel eine Police, es sei denn beim bestehenden Vertrag handelt es sich um einen Single-Tarif. Meistens muss der oder die Mitversicherte lediglich namentlich in die Private Haftpflichtversicherung mit aufgenommen werden.

Nachteil: Verursacht ein Partner dem anderen einen Schaden, übernimmt die Haftpflicht diesen dann nicht.

Hausratversicherung

Schützen Sie gemeinsam, was Ihnen lieb ist: Für die wertvollen Gegenstände in Haus oder Wohnung reicht normalerweise ein Versicherungsvertrag für Paare aus. Wer zusammenzieht sollte darauf achten, bei der Hausratversicherung gegebenenfalls die Versicherungssumme anzupassen. Denn meist erhöht sich in dem Fall der Wert des Hausrats deutlich. Ansonsten besteht die Gefahr der Unterversicherung. Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel und weitere Elementarschäden deckt die Wohngebäudeversicherung mit ihren entsprechenden optionalen Bausteinen. Sie bezieht sich auf das Eigentum. Ein (neuer) Lebenspartner hat hier keine Auswirkung. Geräteversicherungen für Smartphone und Tablet, Flatscreen und Co. sind ebenfalls nicht betroffen.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzpolice bewahrt vor teuren Überraschungen bei Rechtsstreitigkeiten. Partner können sich hier auch unverheiratet mitversichern. Es braucht nur einen Vertrag. Allerdings lohnt hier der Blick in den bestehenden Vertrag. Denn manch Versicherer schließt die Mitversicherung des neuen Partners in der Rechtsschutzversicherung aus, sollte die- oder derjenige noch verheiratet sein.

Hundehalterhaftpflichtversicherung

Wenn Bello kräftig zubeißt, wo er nicht soll, kann das teuer werden. In manch Bundesland ist daher eine Hundehalterhaftpflicht bereits Pflicht. Die Police sollte bei Paaren in jedem Fall die sogenannte Fremdhüterhaftung mit einschließen. Sie bietet Sicherheit, auch wenn der Partner den Vierbeiner ausführt.

Kfz-Versicherung

Die Haftung beim Auto ist ebenfalls auf den Halter beschränkt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, checken Sie Ihre Verträge, ob der Versicherungsschutz sich auch auf weitere Fahrer bezieht. Falls nein, sollten Sie bei der Kfz-Versicherung Ihren Partner beim Versicherer als Fahrer angeben.

Risikolebensversicherung

Partner können sich auch ohne Trauschein mit einer Risikolebensversicherung absichern. Wichtig ist aber das Bezugsrecht im Todesfall. Hier lohnt sich vor allen Dingen ein Blick auf die Versicherungsbedingungen, wenn es Expartner gibt, die man nicht mehr begünstigen will.

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