E-Scooter: Welche Versicherung zahlt bei Schäden
Sie sind cool, handlich und aktuell verboten – die praktischen Tretroller mit Elektroantrieb, die sogenannten E-Scooter. Doch das soll sich im Mai ändern, wenn die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV) kommt. Was Sie beachten müssen wenn Sie einen E-Scooter im Straßenverkehr fahren und welche Versicherung im Schadensfall eintritt, erfahren Sie im Policen Direkt-Check.
1. Was müssen Sie wissen, bevor Sie sich einen E-Roller kaufen?
Die sogenannte „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV) soll zum Mai 2019 verabschiedet werden. Alle „Elektrokleinstfahrzeuge“, die zwischen 6 und 20 km/h schnell fahren und über eine Lenk- oder Haltestange verfügen, sollen somit im öffentlichen Straßenverkehr legal genutzt werden können.
Dabei ist auch für die E-Scooter zu beachten, dass der verbaute Motor eine Leistung von 500 Watt nicht überschreiten darf. Auch eine ordnungsgemäße Steuerung des elektrischen Gefährts soll durch eine
funktionsfähige Bremse und
einen Lenker
gewährleistet sein.
Hoverboards bleiben im öffentlichen Straßenverkehr vorerst weiter verboten, weil Sie weder Bremsen noch Lenker besitzen.
Ob es für Hoverboards und Co. eine Ausnahmeregelung geben wird, ist noch nicht sicher.
Die zukünftig erlaubten Elektrofahrzeuge dürfen
70 cm Breite,
1,40 m Höhe,
maximal 2 m Länge und
ein Höchstgewicht von 55 kg (ohne Fahrer)
nicht überschreiten.
Wer täglich zur Arbeit pendelt, ist mit einem zusammenklappbaren Gerät gut beraten. Diese lassen sich auch ganz bequem im Zug oder den U-Bahnen transportieren.
Achten Sie beim Kauf eines Elektrogefährts darauf, dass das Kraftfahrtbundesamt für das Modell entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt hat.
Auf eine Helmpflicht wird verzichtet. Ebenso ist kein Führerschein für das Fahren eines solchen elektrischen Gefährts erforderlich. Die Notwendigkeit einer Beleuchtung wird aktuell noch diskutiert, ebenso wie die von Blinker und Klingel. Sicher ist jedoch, dass für die Fahrzeuge eine Versicherungspflicht geplant ist. Die endgültige Entscheidung hierzu soll am 17. Mai fallen.
2. Mit welchen E-Scootern dürfen Sie auf die Straße?
E-Tretroller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 12 km/h, sollen bereits für Jugendliche ab 12 Jahren erlaubt sein. Schnellere Elektrofahrzeuge, mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, dürfen erst 14 auf der Straße gefahren werden.
Einen E-Scooter der weniger als 12 km/h schnell ist, dürfen Sie innerorts nur auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren. Sind keine Geh- bzw. Radwege vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt – allerdings nur innerhalb geschlossener Ortschaften.
Fahren Sie einen E-Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h, müssen Sie die Radwege und Radfahrstreifen nutzen. Fehlen diese, dürfen Sie ihren E-Scooter sowohl innerorts als auch außerorts auf der Fahrbahn fahren.
3. Welche Versicherung brauche ich, wenn ich mit einem E-Scooter unterwegs bin?
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht keine Mofa-Prüfbescheinigung für die coolen E-Scooter vor. Pflicht soll dafür eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm werden. Verschiedene Versicherer wie die Bayerische, die Huk, Allianz und die Zurich wollen bald mit entsprechenden Angeboten am Markt sein. Auch Kaskoversicherungen für besonders wertvolle Gefährte soll es bald geben. Geschützt sind Sie damit gegen
Schäden durch falsche Fahrzeugbedienung (z. B. Tiefentladung),
Diebstahl und Teildiebstahl (z. B. Akku),
Vandalismus, sowie Fall- und Sturzschäden und
Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
Weil E-Scooter keinen Pedalantrieb haben, wie etwa ein E-Bike oder Pedelec, werden sie als eigenständiges Kraftfahrzeug betrachtet und brauchen daher eine eigenständige Kfz-Versicherung.
Die Versicherung der Kleinstfahrzeuge ist vergleichbar mit der für Mofas und Mopeds mit Hubraum von bis 50 ccm. Wie bei Mopeds und Mofas startet die Versicherungsperiode dann auch für die Elektrokleinstfahrzeuge immer im März.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr empfiehlt sich gerade für Scooterfahrer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wenn es wegen eines Verkehrsunfalles zu Streitigkeiten vor Gericht kommt, bietet diese umfassenden Schutz.
Auch eine private Unfallversicherung ist ratsam. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie nur während Ihrer beruflichen Tätigkeit und auf dem direkten Weg dorthin und wieder zurück. Wer in seiner Freizeit einen Unfall erleidet und dadurch zum Invaliden wird, geht ohne zusätzlichen Schutz leer aus.
Bald können Sie die Wege von der U-Bahn zur Arbeit oder Schule ganz bequem mit dem E-Scooter machen. Dass es neben Carsharing bald auch in Ihrer Stadt E-Scooter-Sharing gibt, ist wohl nur eine Frage der Zeit. Pilotprojekte sind in Hamburg und München geplant.
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